Mit dem tatsächlichen Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei ist unbeachtlich, wenn das Gericht das Hauptvorbringen seiner Entscheidung zu Grunde legt, dieses jedoch rechtlich nicht zum angestrebten Erfolg führt.
Dabei kann für den Bundesgerichtshof dahingestellt bleiben, ob dieses Hilfsvorbringen auch wegen
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