Ein positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen.
So hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin einem Bewerber, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen.
Der
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