Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens verhindern.
Der Akademische Senat der Freien Universität plant im Februar
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