Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Hochsitzes bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern. Dazu zählen Inhaber einer Jagderlaubnis, nicht aber Dritte.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein
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