Hasskommentare auf Facebook

Das europäische Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das Unionsrecht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung

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