Zu den Hennen im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zählen auch Wachteln. So hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall einer Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides entschieden und die Klage abgewiesen. Die Klägerin, eine GmbH, plant die Errichtung von fünf Wachtelställen zur Eierproduktion mit insgesamt 75.000
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