Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten

Die Berliner Beihilfeverordnung ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig, soweit sie durch einen Verweis auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Medizinprodukte (hier für Hyaluronsäurepräparate) grundsätzlich ausschließt und nur ausnahmsweise für bestimmte Produkte anerkennt.

In den

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