Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen war auch bereits auch nach altem Recht strafbar.
Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof einen Freispruch des Landgerichts Hamburg im Zusammenhang mit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung
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