Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die bedingte Anschlussrechtsbeschwerde

Die Beschwerdegegnerinnen können die Anschlussrechtsbeschwerde zulässigerweise unter der innerprozessualen Bedingung erheben, dass sie mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Rechtsbeschwerde keinen Erfolg haben.

Darüber hinaus muss für die Anschlussrechtsbeschwerde – ebenso wie für die Anschlussrevision – ein unmittelbarer rechtlicher oder

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