Ein Hilfsantrag kann unter der zulässigen innerprozessualen Bedingung stehen, dass der Hauptantrag als unzulässig abgewiesen wird.
Eine solche innerprozessuale Bedingung ist zulässig.
Eine innerprozessuale Bedingung muss nicht notwendigerweise das Unterliegen oder Obsiegen mit dem Hauptantrag sein.
Es ist ebenso zulässig,
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