Die Beschwerdegegnerinnen können die Anschlussrechtsbeschwerde zulässigerweise unter der innerprozessualen Bedingung erheben, dass sie mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Rechtsbeschwerde keinen Erfolg haben.
Darüber hinaus muss für die Anschlussrechtsbeschwerde – ebenso wie für die Anschlussrevision – ein unmittelbarer rechtlicher oder
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