Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, im Wege einer einstweiligen Anordnung § 104 ABs. 13 AufenthG auszusetzen und so einen Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigtem Elternteil zu ermöglichen. InhaltsübersichtDie gesetzliche RegelungDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Die gesetzliche Regelung[↑] Die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter
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