Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren bei ihm rechtshängigen Verfahren Fragen zur Haftung des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes im Internet für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Beklagte betreibt den Sharehosting-Dienst „uploaded“ im Internet. Dieser Dienst bietet jedermann kostenlos Speicherplatz für das Hochladen von
LesenSchlagwort: Internetprovider
Das Ansehen eines Streaming-Videos und die Folgen
Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar. So das Landgericht Köln in mehreren hier vorliegenden Fällen von
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