Bundesgerichtshof verneint das Vorliegen von Beweisverwertungsverboten bei einer zu weit gehenden Auskunft zum Filesharing.
Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreibers
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