Der Bundeswirtschafts- und der Bundesfinanzminister haben in Berlin die 15. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung unterzeichnet. Durch die Änderung wird bewirkt, dass ab 1. Januar 2009 etwa 9.500 Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere – von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik,
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