Neue Regeln für die Außenhandelsstatistik

Der Bundeswirtschafts- und der Bundesfinanzminister haben in Berlin die 15. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung unterzeichnet. Durch die Änderung wird bewirkt, dass ab 1. Januar 2009 etwa 9.500 Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere – von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik,

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Ausfüllanleitung zur Intrastat-Meldung 2008

Das Statistische Bundesamt für gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz eine Intrahandelsstatistik. Diese dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands in den vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Ziel der statistischen Beobachtung ist die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und den

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