Dönerspieße mit zweifelhafter Herkunft

Dönerspieße, deren Herkunft zweifelhaft ist, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Ein Berliner Bezirksamt darf daher einer Dönerspießherstellerin untersagen, die bei ihr aufgefundenen 121 Dönerspieße zweifelhafter Herkunft als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin

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