Keine Einbürgerung für Salafisten

Bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist keine Einbürgerung möglich.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen die Klage einer marokkanischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung abgewiesen.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlange, so das Verwaltungsgericht, für die Einbürgerung ein Bekenntnis des Ausländers zur

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