Lohn

Rentenversicherung – und der von der Berufsgenossenschaft falsch berechnete Jahresarbeitsverdienst

Die Rentenversicherung ist nach Ansicht des Sozialgerichts Hannover nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich.

In dem hier entschiedenen Fall begehrte der Kläger von der Rentenversicherung eine Neufeststellung der ihm gewährten Erwerbsminderungsrente im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.

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