Die Berliner Justizvollzugsanstalten müssen trotz Personalnot ihre Bediensteten vorläufig zur weiteren Ausbildung zum Gerichtsvollzieher abordnen.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in vier Eilverfahren auf die Anträge von vier Justizvollzugsbeamten entschieden, die als Justizvollzugsbeamte in den Justizvollzugsanstalten Heidering, Moabit und Tegel
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