Der Bundesgerichtshof hatte zum dritten Mal über eine weitere angemessene Beteiligung des Chefkameramanns des Filmwerks „Das Boot“ an den von der Produktionsgesellschaft, dem Westdeutschen Rundfunk und dem Videoverwerter erzielten Vorteilen aus der Verwertung des Films zu entscheiden:
Der Chefkameramann war
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