Karneval ohne Kostüm ist wie …

„Karneval ohne Kostüm ist wie B… ohne F…“ Dieser Werbeslogan kostete Kostümvertriebs fiktive Lizenzkosten in Höhe von 10.000, – €.

Das Oberlandesgericht sah hierin eine unbefugte Verwertung des Namens der Musikgruppe zu Werbezwecken bejaht, die als – fahrlässiger – Eingriff

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