Regelwerke von Sportverbänden, die den Wettbewerb beschränken, können ausnahmsweise mit Art. 101 AEUV vereinbar sein, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dienen und die Wettbewerbsbeschränkungen angemessen, erforderlich und verhältnismäßig sind.
Das Reglement des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Spielervermittlung kann trotz möglicher
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