Glücksspielautomat

Die Spielhalle im unbeplanten Innenbereich

Ein faktisches Kerngebiet ist bei einer mehr als unerheblichen, d. h. über Ausnahmen hinausgehenden sonstigen Wohnnutzung ausgeschlossen.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrte die klagende Grundstückseigentümerin begehrt einen Bauvorbescheid für die Nutzung eines Geschäftsgebäudes in der Innenstadt der

Artikel lesen
Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts

Wohnnutzung und faktisches Kerngebiet

Bei einer mehr als unerheblichen Wohnnutzung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks scheidet die Annahme eines faktischen Kerngebiets aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrt die klagende Grundstückseigentümerin einen Bauvorbescheid

Artikel lesen