Künstliche Intelligenz

OpenAI – und die GEMA

Das Landgericht München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe OpenAI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben.

Lediglich soweit die GEMA darüber hinaus Ansprüche aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen

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Facebook

Facebook, Instagram – und das KI-Training

Meta Platforms Ireland Limited, die Betreiberin der Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram, darf Daten aus auf Facebook und Instragram öffentlich gestellten Nutzerprofilen für KI-Training verwenden.

Das Oberlandesgericht Köln hat aktuell in einem Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW e.V. gegen den Mutterkonzern

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