Das Landgericht München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe OpenAI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben.
Lediglich soweit die GEMA darüber hinaus Ansprüche aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen
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