Agentur für Arbeit

Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren – und der Inkasso-Service der Arbeitsagentur Recklinghausen

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (z.B. Erlass und Stundung von Kindergeldrückforderungen) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig.

Ansprüche

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