Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Die Beschwerdeführer sind Beauftragte und Stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“.
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