Außengastronomie

Corona – und die Erhebung von Kundenkontaktdaten

Die Datenerhebung zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen nach der Coronaschutzverordnung ist voraussichtlich rechtmäßig.

So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord­nung abgelehnt. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche sieht die

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