Eine Bank darf bei Neuanlagen auf Girokonten neben einer monatlichen Kontoführungsgebühr auch ein Verwahrentgelt von ihren Kunden verlangen.
Mit dieser Begründung hob das Oberlandesgericht Düsseldorf eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf und wies die Klage des Bundesverbandes der
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