Wohnhaus

Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung – und ihre Änderung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren aus Clausthal-Zellerfeld und Düsseldorf weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können.

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Kostenverteilung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – und die für ungültig erklärte Jahresrechnung

Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu der Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung verpflichtet und kann jeder Wohnungseigentümer eine solche verlangen;

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