Der Bezug von (laufender) Kraftfahrzeughilfe berechtigt einen Schwerbehinderten nicht zum kostenlosen Bezug einer Wertmarke zur Beförderung im ÖPNV. Zwar erhält der Bezieher einer Kraftfahrzeughilfe eine laufende Leistung nach § 27d BVG. Diese ist jedoch nicht im Sinne des § 145
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