Die Polizei durfte ein Motorrad nach dem Anhalten des Fahrers bei einer Verkehrskontrolle aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens, das von ihr als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet wurde, nicht zur Gefahrenabwehr sicherstellen.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall wurden
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