Die Allgemeinverfügung zur sonntäglichen Ladenöffnung für das erste Halbjahr 2018 im Land Berlin waren, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat, rechtmäßig.
Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei Großveranstaltungen präzisiert.
Die Senatsverwaltung des Landes
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