Die kommunale Ordnungsbehörde kann in Nordrhein-Westfalen die Haltung einer Kreuzung eines American Pitbull Terriers untersagen. Auch bei solchen Kreuzungen handelt es sich um einen „gefährlichen“ Hund.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Klage einer Halterin
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