Oberlandesgericht

Die Feststellung des Lebensmittellieferanten

Die Verpflichtung des Lebensmittelunternehmers nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel-Basis-VO) jede Person festzustellen, von der er ein Lebensmittel erhalten hat, beschränkt sich darauf, den direkten Lieferanten zu ermitteln. Die Herstellerangabe dient nicht der Unterrichtung des Verbrauchers über den Ort der Fertigung der Ware,

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