Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob ein Arbeitnehmer das Recht, sich auf das Fortbestehen eines kraft gesetzlicher Fiktion gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnisses zu berufen, materiell verwirken kann (§ 242
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