Begeht jemand wiederholt eine Leistungserschleichung und zeigt dadurch sein fehlendes Unrechtsbewusstsein, ist die Einschaltung eines Anwalts auf jeden Fall erforderlich und zweckmäßig. Der Schädiger muss die Kosten dafür auch bezahlen.
In dem jetzt vom Amtsgerichts München entschiedenen Fall hatte ein
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