Die Goethe-Leuchtreklame

Durch die von einer Leuchtreklame ausgehende Lichteinwirkung auf das unmittelbar gegenüber liegende Gebäude werden trotz eines geringen Abstands zwischen der Leuchtreklame und dem Gebäude dessen nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Betrieb auf tagsüber bis 22:00 Uhr beschränkt wird.

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Licht-Immission: architektonische Selbsthilfe

Werden die von der Licht-Richtlinie vorgegebenen Anforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Videowallanlage im Bereich von Wohnungen eingehalten, so ist den Bewohnern der Nachbarwohnungen die Licht-Immissionen der Videowallanlage zumutbar und die Baugenehmigung rechtmäßig.

Mit dieser Entscheidung hat das

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