Das Konto des Markenfälschers

Eine Bank darf eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.

Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte

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