Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 PatKostG sieht vor, dass in allen Fällen, in denen für die Stellung eines Antrags oder die Vornahme einer sonstigen Handlung durch Gesetz eine Frist bestimmt ist, innerhalb dieser Frist auch die
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 PatKostG sieht vor, dass in allen Fällen, in denen für die Stellung eines Antrags oder die Vornahme einer sonstigen Handlung durch Gesetz eine Frist bestimmt ist, innerhalb dieser Frist auch die
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Die Festsetzung des Gegenstandwerts für das Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 83 MarkenG ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21.06.2006 am 1.07.2006 nicht mehr nach § 63 Abs. 1 Satz 1
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