Coronamaske

Corona und die Maskenpflicht

Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Geschäften des Einzelhandels und im öffentlichen Personennahverkehr sind in Bayern wahrscheinlich von der Ermächtigungsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt.

So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages entschieden und den

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Mundschutz

Einkaufen mit Maske

Beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen zu müssen ist rechtmäßig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag einer Frau abgelehnt, die sich damit gegen die sog. „Maskenpflicht“ unter anderem in

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