Grabplatte

Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen – und ihre Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung

Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung darf nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schmälern.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Ehefrau und

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Vergütung für Mehrmengen

Steht die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.

Beträgt die

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