Eine Zahlung, welche von einem Bergbauunternehmen als Ersatz für an einer zum Privatvermögen gehörenden, vermieteten Immobilie festgestellte bergbaubedingte reparable Schäden geleistet wird, zählt -ebenso wie die Immobilie selbst- zur Vermögenssphäre.
Die Ersatzleistung führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
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