Rinder

Auflösung eines Milchviehbetriebes

Gegenüber einem Landwirt, der den vom ihm gehaltenen Rindern erhebliche und über einen länger andauernden Zeitraum Schmerzen, Leiden und Schäden in Form von Krankheiten, Unterernährung und Tod zugefügt, kann ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern und die Auflösung seines Rinderbestandes

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