Auch bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall betreibt der beklagte gemeinnützige Verein Yoga-Zentren und Seminarhäuser. Die drei klagenden Sevakas lebten für einige Zeit in einem Ashram des
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