Die gelbe Tonne im Vollservice

Die Entsorgung des Verpackungsmülls per einseitiger Anordnung vom Einsammeln gelber Säcke auf die Abholung gelber Tonnen im Vollservice (Abholung vom und Zurückbringen zum Standplatz auf dem Grundstück) umzustellen, ist vorerst in Mainz untersagt.

So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem

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Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen

Die Abfallbehörde darf eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht mit dem Ziel untersagen, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Vergabe dieser Entsorgungsleistungen zu ermöglichen.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt in den Fällen zweier bayerischer Landkreise entschieden. In den beiden betroffenen bayerischen

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