Mülltonnen

Der grundstücksferne Abstellort für die Mülltonne

Die Festsetzung eines grundstücksfernen Abholplatzes ist nicht nur zulässig, wenn die Anfahrt objektiv unmöglich ist, sondern bereits bei einer rechtlichen Unmöglichkeit aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften und straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen.

So hat das Verwaltungsgericht Gießen den Eilantrag eines Eigentümers eines Grundstücks in Bad

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Mülltonnen – und der grundstücksferne Aufstellungsort

Bestimmungen einer Abfallsatzung, die vorsehen, dass die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse unter bestimmten Voraussetzungen an einen grundstücksfernen Aufstellort verbringen müssen, sind rechtlich grundsätzlich unbedenklich. Dabei ist eine generalisierende Bestimmung der dem Überlassungspflichtigen noch zumutbaren Mitwirkung nicht möglich. Entscheidend ist vielmehr stets

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