Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte

Der Grundstückseigentümer ist nach den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis auch zu einem positiven Tun – hier: Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte – nur verpflichtet, wenn dies für einen billigen Interessenausgleich zwingend geboten ist.

Versorgungsverpflichtung aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

Nach der

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