Air Berlin – und die Nachkündigungen des Kabinenpersonals

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. August 2020 sind grundsätzlich wirksam. Die klagende Flugbegleiterin in dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs zunächst mit Schreiben vom 27. Januar 2018

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