Einem Neuwagenkäufer steht ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu. Dabei darf der auf Ersatzlieferung in Anspruch genommene Verkäufer den Käufer nicht unter Ausübung der Einrede der Unverhältnismäßigkeit auf die Nachbesserung verweisen, wenn er den Mangel nicht vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigen kann. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen
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