Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 GG unvereinbar und nichtig erklärt.
Artikel lesenArtikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags


