Die Stadt Köln muss effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf dem Brüsseler Platz ergreifen, um gesundheitsgefährdenden Lärm an den Wohnungen der Anwohner zur Nachtzeit zu unterbinden.
Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt bestätigt
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