Das Tanzlokal und die Sperrzeitverordnung

Eine Diskothek kann keine Freistellung von einer städtischen Sperrzeitverordnung verlangen.

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, das vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig war, hatte die Antragstellerin, die in der Bamberger Innenstadt eine Diskothek betreibt, eine Ausnahme von der Verordnung der Stadt Bamberg

Artikel lesen